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Die tödliche Seuche ist noch nicht ausgerottet


BTK erinnert an den Welttollwuttag am 28.September

Welttollwuttag !| Tierarztpraxis-Hanau.de

(BTK Berlin)
Seit 2008 gilt Deutsch­land als tollwut­frei - zumindest was die klassische Toll­wut anbe­langt, für die der Fuchs in Eu­ro­pa der wich­tig­ste Über­trä­ger ist. Anläss­lich des Welt­toll­wut­tag­es warnt die Bundes­tier­ärzte­kammer aber dring­end davor, Hunde aus Urlaubs­ländern wie der Tür­kei, Ser­bien, Nord­afrika oder Thai­land mit­zu­bringen, denn dort ist die anzeigen­pflichtige Tier­seuche noch immer ver­breitet.

Erst im August wurde im Landkreis Bamberg bei einem aus Marokko eingeführten jungen Hund die Tollwut festgestellt. Deshalb sollten sich Individual- oder Rucksackreisende in afrikanische, asiatische oder südamerikanische Länder vorbeugend gegen Tollwut impfen lassen. Auch muss die vorbeugende Impfung von Hunden und Katzen bei Urlaubsreisen beachtet werden. Ob im Inland eine Impfung erforderlich ist, sollte mit dem Tierarzt besprochen werden. Die Seuche kann jederzeit wieder nach Deutschland eingeschleppt werden und im Verdachtsfall muss ein ungeimpftes Tier getötet werden.

Nicht ausgerottet ist in Deutsch­land die Fleder­maus-Toll­wut. Eine Impf­ung wirkt auch gegen diese Seu­che, von denen jähr­lich wenige Fälle an­ge­zeigt werden. "Es gibt dies­bezüg­lich keinen Grund zur Panik. Fleder­mäuse sind nacht­aktiv, völlig harm­los und äußerst menschen­scheu, darum ist es sehr un­wahr­schein­lich, von einer toll­wütigen Fleder­maus gebissen zu werden", erklärt Prof. Dr. Mantel, Prä­si­dent der Bundes­tier­ärzte­kammer.

Im Herbst zeigen einige Arten aller­dings ein sogenanntes In­va­sions-Ver­hal­ten, das dem Er­kunden möglicher Winter­quar­tiere dient. Besonders die streich­holz­schachtel­große Zwerg­fleder­maus zieht es in Ge­bäu­de. Dort verkriechen sich die Tiere hinter Bil­dern, Vorhängen oder in Boden­vasen. Ver­lassen die un­gebetenen Gäste die Woh­nung nicht gleich wieder (meist in der Nacht, wenn das Fens­ter geöffnet und das Licht aus­ge­schaltet wird), hilft ein Anruf bei der kommunalen Natur­schutz­behör­de, beim Natur­schutz­bund oder im Veterinäramt. Dort existiert in der Regel eine Liste von Ex­perten, die beraten oder die streng geschützten Tiere fach­gerecht ins Freie be­fördern.

Auf keinen Fall darf eine Fleder­maus aber mit bloßen Hän­den ange­fasst werden! Mantel: "Wer einem ver­letzten oder flug­un­fähigen Tier hel­fen will, sollte es mit festen Leder-, Arbeits- oder Garten­hand­schuhe auf­nehmen oder vor­sichtig in ein dickes (Hand)Tuch wickeln und dann in eine ver­schließ­bare Papp­schachtel setzen. Es empfiehlt sich, den Deckel mit einem Gummi­band oder Klebe­streifen zu fixieren, damit die Fleder­maus ihn nicht abheben kann." Sollte es trotz­dem passieren, dass man von einer Fleder­maus gebissen oder gekratzt wird, ist es wichtig, die Wunde um­gehend mit Wasser und Seife zu rei­nigen und sofort einen Arzt auf­zu­suchen. "Eine unbehandelte An­steck­ung verläuft für den Men­schen tödlich. Die einzige lebens­retten­de Maßnah­me nach einem toll­wut­ver­dächtigen Tier­kontakt ist darum eine sofortige Impf­ung." erklärt der Tier­arzt.

 

Quelle / Adresse:
www.bundestieraerztekammer.de

 

 

Hanau, im Oktober 2013
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