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Für ein geordnetes Miteinander !Hanauer Ordnungsamt weist auf Leinenpflicht für Hunde hin.
Um ein möglichst störungsfreies Neben- und Miteinander von Hunden und ihren Haltern sowie spielenden Kindern, Spaziergängern und Radfahrern zu schaffen, müssen miteinander konkurrierende Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund weist das Ordnungsamt Hanau in einer Pressemitteilung vom 04. Mai 2009 einmal mehr auf die geltende Satzung zum Leinenzwang der Brüder-Grimm-Stadt hin und appelliert eindringlich an die Hundebesitzer, diese auch einzuhalten. Dabei gibt es laut Ordnungsbehörde ohnehin nur wenige Bereiche, in denen ganzjährig die Pflicht besteht, den Hund an der Leine zu führen. Hundehalter, die sich nicht daran halten, müssen jedoch mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Zu den Arealen, an denen der Leinenzwang unabhängig von der Jahreszeit immer gilt, gehören die insgesamt neun Naturschutzgebiete (NSG), die auf Hanauer Gemarkung ausgewiesen sind:
Quelle: |
Tierarztpraxis-Hanau.de
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